Dienstag, 6. Dezember 2011

Infusionen bei Tinnitus?

Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem Infusionen bei akuten Erkrankungen des Innenohres verabreicht werden. Aus diesem Grund haben die Gesetzlichen Krankenkassen 2009 entschieden, diese Behandlung nicht mehr zu bezahlen. Sie gehört also zu den so genannten Wahlleistungen, bei denen sich der Patient nach Absprache mit dem behandelnden Arzt selber entscheiden kann, ob er sie in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Um diese Entscheidung zu erleichtern hier ein paar Fakten:

  1. Ein akut auftretendes Ohrgeräusch kann durch eine akute Störung der Mikrodurchblutung verursacht sein. Da man diese jedoch nicht messen kann und z.B. auch neurologische Entstehungsmechanismen diskutiert werden, ist es im Einzelfall schwierig zu entscheiden, welche Rolle die Durchblutung bei der Entstehung der Geräusche spielt.
  2. In wissenschaftlichen Studien konnte eine schnellere und häufigere Besserung akuter Hörstürze nur durch Infusionen mit Rheologika (Pentoxifylin oder HAES) und Cortisonpräparaten gegenüber Placebo (unwirksame Zusätze) nachgewiesen werden. Die neuen Leitlinien für Hörstürze empfehlen aufgrund der Nebenwirkungen, HAES nur unter Vorbehalt. (www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/017-010l_S1_Hoersturz.pdf)
  3. Trental 400 ist als einzige Tablette zur Verbesserung der Mikrozirkulation im Innenohr zugelassen.
  4. Bei Ohrgeräuschen, die alter als 3 Monate sind, ist eine Infusionsbehandlung nicht indiziert (www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/017-064l_S1_Tinnitus.pdf).

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