Samstag, 2. Februar 2013

Antrag auf Behinderung beim Versorgungsamt


Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis

Da sich die Grade der Behinderung verschiedener Erkrankungen addieren, sollten alle neu aufgetretenen oder Verschlimmerungen bestehender  Beeinträchtigungen beim Versorgungsamt gemeldet werden. Hierzu gehören vor allem auch Hörstörungen, Allergien, Geruchsstörungen und Schwindelbeschwerden.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
  • Steuervergünstigungen
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Um eine Behinderung zu melden stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungamt oder bei Ihrem Bezirksamt (Bürgerservice). Dort geben Sie die Adresse ihrer behandelnden Ärzte an. Das Versorgungsamt erhält dann auf Nachfrage die notwendigen Befunde und bestimmt den Grad der Behinderung.

Adresse für Duisburg:
Amt für Soziales und Wohnen - Sachgebiet Schwerbehindertenrecht - Amt 50-24 - Ludgeristr.12
47057 Duisburg
Tel: 0203-283-0

Antragsformulare können auch online abgerufen werden: