Mittwoch, 18. Januar 2012

HNOnet NRW fordert Vorstand der KV Nordrhein zum Rücktritt auf

Die Mitglieder des HNOnet-NRW, dem Netzwerk niedergelassener HNO-Fachärzte in Nordrhein-Westfalen, fordern die beiden Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Herrn Brautmeier und Herrn Dr. Potthoff, öffentlich zum sofortigen Rücktritt auf. Hintergrund ist das erneute Sinken der Honorare bei gleichzeitigem Anstieg der Leistungsmenge: Damit sei eine fachärztliche Versorgung nicht mehr zu machen und ein weiterer Rückgang der HNO-Ärzte vor allem in strukturschwachen Regionen vorprogrammiert.

In ersten Reaktionen bestritt der Vorstand gegenüber der Ärztezeitung die Vorwürfe mit dem Hinweis auf erhöhte Fallzahlen im HNO-Bereich, geringere Leistungsanforderungen in den letzten Jahren, steigende Vorwegabzüge sowie die Benachteiligung Nordrheins bei der bundesweiten Honorarverteilung.

Nicht zu bestreiten ist allerdings, dass die Vorstände in anderen KV-Bezirken durch aus in der Lage waren, die berechtigten Honorarforderungen der HNO-Ärzte zu berücksichtigen und die Verantwortung für die interne Verteilung der Gelder bei der regionalen KV liegt.

Der Wortlaut des gesamten Briefes:

Sehr geehrter Herr Brautmeier, sehr geehrter Herr Dr.Potthoff!

Es ist unübersehbar, dass sie die berechtigten Honorarforderungen der HNO-Ärzte in Nordrhein weiterhin gezielt ignorieren und Ihrer Aufgabe, für mehr Honorargerechtigkeit unter den Fachgruppen und eine flächendeckende fachärztliche Versorgung zu sorgen, offensichtlich nicht gerecht werden können und wollen. Aus diesem Grund fordern wir Sie hiermit öffentlich zum sofortigen Rücktritt auf!

Ihr in persönlichen Gesprächen wiederholt geäußertes Verständnis für die Situation der HNO-Ärzte ist mittlerweile mehr als unglaubwürdig und die Ankündigung von Honorarerhöhungen in Ihren Mitteilungen spricht der Realität Hohn. Die Kürzung der HNO-Regelleistungsvolumina bei gleichzeitigem Anstieg der Leistungsmenge ist nicht nachvollziehbar und liegt alleine in Ihrem Verantwortungsbereich. Im Vergleich zur KV Nordrhein sehen sich andere KV-Bezirke durchaus in der Lage, hier für eine überfällige Honoraranpassungen zu sorgen!

Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie sie von der KV selbst errechnet wurden, ist ein HNO-ärztliches RLV von mindestens 40,- Euro erforderlich!

Bei Fortbestehen der jetzigen RLV sehen wir uns gezwungen, in Zukunft zusätzlich medizinisches Personal zu kündigen, Sprechzeiten zu kürzen und aufwendige personalintensive Leistungen zu streichen, stationär zu erbringen oder durch sinnvolle Wahlleistungen zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med.Uso Walter                Dr.med.Thomas Fronz
(Vorstandsvorsitzender)            (Aufsichtsratsvorsitzender)



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