Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Da sich die Grade der
Behinderung verschiedener Erkrankungen addieren, sollten alle neu aufgetretenen
oder Verschlimmerungen bestehender Beeinträchtigungen
beim Versorgungsamt gemeldet werden. Hierzu gehören vor allem auch Hörstörungen, Allergien, Geruchsstörungen und Schwindelbeschwerden.
Mit dem
Schwerbehindertenausweis können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in
Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
Um eine Behinderung
zu melden stellen Sie einen Antrag beim
zuständigen Versorgungamt oder bei Ihrem Bezirksamt (Bürgerservice). Dort
geben Sie die Adresse ihrer behandelnden Ärzte an. Das Versorgungsamt erhält dann
auf Nachfrage die notwendigen Befunde und bestimmt den Grad der Behinderung.
Adresse
für Duisburg:
Amt
für Soziales und Wohnen - Sachgebiet Schwerbehindertenrecht - Amt 50-24 - Ludgeristr.12
47057
Duisburg
Tel:
0203-283-0
Antragsformulare können auch online abgerufen werden: