Sonntag, 29. Januar 2012

Verbesserte Versorgung mit Hörhilfen

Endlich hat der Gesetzgeber reagiert: Nachdem schon 2009 ein oberlandesgerichtliches Urteil (B 3 KR 20/08 R) klargestellt hat, dass die gesetzlichen Krankenkassen Hörhilfen erstatten müssen, die eine möglichst optimale Versorgung gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss dies jetzt in einer neuen Richtlinie präzisiert.

Diese sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für solche Hörgeräte aufkommt, die ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen ermöglichen.

Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext ist auf der Website des G-BA veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/35/

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